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Die hessische Steuerverwaltung – modern, effizient, erfolgreich

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Für die Hessische Landesregierung haben der Grundsatz der effizienten und gleichmäßigen Anwendung der Steuergesetze gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, die Sicherung der Steuereinnahmen sowie die konsequente Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität einen überaus hohen Stellenwert.

Um diesem Leitsatz gerecht zu werden, ist in den vergangenen zehn Jahren die hessische Steuerverwaltung konsequent modernisiert und personell kontinuierlich besser ausgestattet worden. Durch eine flexiblere Organisation und die Nutzung der neuesten Datenverarbeitungssysteme ist die hessische Steuerverwaltung heute in der Lage, auf die rasanten Veränderungen im Steuerrecht angemessen zu reagieren.

Die positive Entwicklung dokumentiert sich sehr eindrucksvoll in den Ergebnissen der tagtäglichen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Prüfungs- und Mehrergebnisse der hessischen Steuerverwaltung sind im Bundesvergleich hervorragend. Allein im Jahr 2009 haben beispielsweise die Prüfungsdienste der hessischen Finanzämter (ohne Steuerfahndung) ein steuerliches Mehrergebnis in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro erzielt. Das durchschnittliche Mehrergebnis bei der Prüfung der Großbetriebe lag im Jahr 2009 in Hessen bei fast 810.000 Euro und damit mehr als 100 Prozent höher als im Bundesschnitt (392.000 Euro). Hessen hat in allen Betriebsgrößenklassen seit 2005 eine Verbesserung des Prüfungsturnus erzielt. Der besonders wichtige Prüfungsturnus der Großbetriebe ist besser als der Bundesdurchschnitt und gewährleistet das Ziel der Anschlussprüfung. Die Steuerfahndung hat im Jahr 2009 landesweit Mehrsteuern in Höhe von 122 Mio. Euro erzielt.

Die neue Broschüre „Die hessische Steuerverwaltung – modern, effizient, erfolgreich“ gibt einen guten Überblick über diese Ergebnisse und gestattet darüber hinaus einen Einblick in die Situation der hessischen Steuerverwaltung und ihrer aktuellen Aufgabenschwerpunkte.

Informationsbroschüre herunterladen (PDF-Dokument 1,5 MB)

© 2013 Finanzamt Gelnhausen. Frankfurter Straße 14 . 63571 Gelnhausen

Aktuelles

Gefälschte Mails im Namen des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen auch in Hessen im Umlauf
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen warnt auf seiner Internetseite vor irreführenden Mails, die vorgeblich von diesem Ministerium versandt wurden. In diesen Mails, die aktuell vereinzelt auch Hessische Steuerbürgerinnen und Steuerbürger erhalten haben, werden die Empfänger darauf hingewiesen, dass sie eine Steuererstattung bekämen, wenn sie die Kreditkarten-Daten angeben. Im angehängten Link der Mail wird auf eine gefälschte Seite verwiesen, in der dann die Kreditkarten-Daten hinterlegt werden sollen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main weist darauf hin, dass Sie von Seiten der Finanzverwaltung zu keiner Zeit aufgefordert werden, Ihre Konten- oder Kreditkarten-Daten auf einer Website einzugeben.
Informationen zu den Vorteilen und den Rahmenbedingungen der elektronischen Steuererklärung Elster
Bild eine Autos auf Münzen (Bildquelle: Pixelio.de)
Am 1. April 2007 sind neue Regelungen zur Kraftfahrzeugsteuer von Diesel-PKW in Kraft getreten. Wir haben Ihnen die häuftigsten Fragen zur steuerlichen Behandlung von Diesel-PKW mit und ohne Rußpartikelfilter zusammengestellt.
Wohnmobil (Bildquelle: pixelio)
Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen zur Besteuerung von Büro- und Konferenzmobilen sowie Wohnmobilen, die uns erreicht haben, übersichtlich zusammengestellt. (Bild: pixelio.de)

Themen

Elektronische Übermittlung von Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften für beschränkt Steuerpflichtige sowie von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit mehr als 10 Beteiligten startet später

Nach § 25 Absatz 4 i.V.m. § 52 Absatz 39 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Einkommen­steuererklärungen mit Einkünften nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtend elektronisch zu übermitteln.

Für beschränkt Steuerpflichtige kann aus technischen Gründen zum 1. Januar 2012 noch kein Zugang für die elektronische Übermittlung eröffnet werden. Die Einkommensteuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger sind deshalb bis zur Eröffnung eines entsprechenden Zu­gangs – nach derzeitigem Planungsstand ist die Eröffnung zum 1. Januar 2013 vorgesehen – in Papierform einzureichen.

Nach § 181 Abs. 2a AO i.V.m. Art. 97 § 10a Abs. 2 EGAO ist für Feststellungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln.

Zum 1. Januar 2012 kann aus technischen Gründen nur ein Zugang für die elektronische Übermittlung von Feststellungserklärungen mit maximal 10 Beteiligten eröffnet werden. Feststellungserklärungen mit einer höheren Anzahl von Beteiligten sind deshalb bis zur Eröffnung eines entsprechenden Zugangs in Papierform einzureichen. Die Zahl der elektronisch übermittelbaren Beteiligten wird im Laufe des Jahres 2012 schrittweise gesteigert werden.
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Bundesweite Finanzamtsuche

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet auf seiner Homepage eine Suchfunktion nach Zuständigkeiten von Finanzämtern im Bundesgebiet an.

Bundesweite Finanzamtssuche beim BZSt